{"id":2564,"date":"2025-07-16T12:56:00","date_gmt":"2025-07-16T10:56:00","guid":{"rendered":"https:\/\/wirtschaftsingenieurwesen.de\/ffbtwi\/?page_id=2564"},"modified":"2025-09-05T11:19:11","modified_gmt":"2025-09-05T09:19:11","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wirtschaftsingenieurwesen.de\/ffbtwi\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-2564\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-2564-0\"  class=\"panel-grid panel-has-style\" ><div style=\"padding: 100px 0; \" data-overlay=\"true\" data-overlay-color=\"#000000\" class=\"panel-row-style panel-row-style-for-2564-0\" ><div id=\"pgc-2564-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-2564-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><div style=\"text-align: left;\" data-title-color=\"#443f3f\" data-headings-color=\"#443f3f\" class=\"panel-widget-style panel-widget-style-for-2564-0-0-0\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz<br \/>\n<\/strong><br \/>\n(1) Der Fakult\u00e4ten\u2010 und Fachbereichstag Wirtschaftsingenieurwesen (im Folgenden als FFBT Wirtschaftsingenieurwesen bezeichnet) ist der freiwillige Zusammenschluss von Hochschulen im deutschsprachigen Raum, die mindestens einen eigenst\u00e4ndigen Studiengang des Wirtschaftsingenieurwesens anbieten.<\/p>\n<p>(2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und den Namen \u201eFakult\u00e4ten\u2010 und Fachbereichstag Wirtschaftsingenieurwesen e.V.\u201c tragen.<\/p>\n<p>(3) Der Verein hat seinen Sitz in Pforzheim.<\/p>\n<p>(4) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<br \/>\n<\/strong><br \/>\n(1) Koordination und F\u00f6rderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitglieds\u2010Hochschulen in Bezug auf das Wirtschaftsingenieurwesen.<\/p>\n<p>(2) Erarbeitung und Weiterentwicklung von Qualit\u00e4tsstandards f\u00fcr die Erstellung und Weiterentwicklung von Curricula f\u00fcr Studieng\u00e4nge des Wirtschaftsingenieurwesens.<\/p>\n<p>(3) Interessenvertretung f\u00fcr die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen in der \u00d6ffentlichkeit und der politischen Willensbildung.<\/p>\n<p>(4) Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen zu hochschul\u2010 und wissenschaftspolitischen Fragen.<\/p>\n<p>(5) F\u00f6rderung der permanenten Weiterentwicklung von Lehre, Forschung und der wissenschaftlichen Weiterbildung in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen.<\/p>\n<p>(6) F\u00f6rderung des nationalen und internationalen Informations\u2010 und Erfahrungsaustauschs \u00fcber hochschul\u2010 und wissenschaftspolitische Entwicklungen und Problemstellungen, die die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen betreffen.<\/p>\n<p>(7) Der Verein f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des FFBT Wirtschaftsingenieurwesen insbesondere zu oben genannten Zwecken (1\u20106). Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke der Lehre und Wissenschaft.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Selbstlosigkeit<br \/>\n<\/strong><br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins, einschlie\u00dflich etwaiger Gewinne, d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins keine Abfindungen, keine Kapitalanteile und auch keine Sacheinlagen zur\u00fcck. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden. Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<br \/>\n<\/strong><br \/>\n(1) Ordentliches Mitglied kann jede Hochschule werden, die mindestens einen eigenst\u00e4ndigen Studiengang des Wirtschaftsingenieurwesens anbietet. Nat\u00fcrliche und juristische Personen k\u00f6nnen auf Antrag an den Vorstand stimmrechtlose F\u00f6rdermitglieder bzw. Ehrenmitglieder werden. F\u00f6rdermitglieder sind zur Zahlung eines j\u00e4hrlich f\u00e4lligen Mitgliedsbeitrags verpflichtet, dessen H\u00f6he und F\u00e4lligkeit von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Antrag an den Vorstand voraus. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahme. Der Beitritt ist vollzogen, wenn der Vorstand dem schriftlichen Aufnahmeantrag zugestimmt hat. Bei F\u00f6rdermitgliedern und Ehrenmitgliedern ist zus\u00e4tzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Die Entscheidung, auch die Ablehnung des Antrags, kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden erfolgen.<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliedschaft endet durch Aufl\u00f6sung des bzw. der Studieng\u00e4nge an der jeweiligen Hochschule, durch Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt kann nur durch eine an den Vorstand gerichtete schriftliche Erkl\u00e4rung erfolgen. Er ist zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig. Der Vorstand kann ein Mitglied, das in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verst\u00f6\u00dft oder dem Verein einen Schaden zugef\u00fcgt hat aus dem Verein ausschlie\u00dfen. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Beachtung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur pers\u00f6nlichen oder schriftlichen Stellungnahme zu geben. Der Beschluss \u00fcber einen Ausschluss aus dem Verein ist vom Vorstand zu begr\u00fcnden und dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann das ausgeschlossene Mitglied innerhalb eines Monats seit Zugang des Beschlusses schriftlich beim Vorstand die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragen. Der Vorstand hat innerhalb von zwei Monaten seit Zugang des Einspruchs die Mitgliederversammlung zwecks Entscheidung \u00fcber den Ausschluss einzuberufen. Unterl\u00e4sst der Vorstand die fristgerechte Einberufung der Mitgliederversammlung, ist der Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstandes wirkungslos. Durch Beschluss des Vorstandes kann das Ruhen der Mitgliedschaft angeordnet werden, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet hat. \u00dcber das Ruhen der Mitgliedschaft ist das Mitglied zu informieren.<\/p>\n<p>(4) Die Vereinsmitglieder sind zur Zahlung eines j\u00e4hrlich f\u00e4lligen Mitgliedsbeitrags verpflichtet, dessen H\u00f6he und F\u00e4lligkeit von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. \u00dcber die Verwendung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge entscheidet der Vorstand. J\u00e4hrlich muss diese Verwendung gegen\u00fcber der Mitgliederversammlung nachgewiesen werden. Die Buchf\u00fchrung erfolgt durch ein Mitglied des Vorstandes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Vereinsorgane<br \/>\n<\/strong><br \/>\nDie Organe des FFBT Wirtschaftsingenieurwesen sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Der Vorstand<br \/>\n<\/strong><br \/>\n(1) Der Vorstand besteht aus 5 Personen:<\/p>\n<p>dem\/der Vorsitzenden<br \/>\neinem Stellvertreter\/einer Stellvertreterin<br \/>\ndrei weiteren Vorstandsmitgliedern<\/p>\n<p>Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Vertretung des Vereins berechtigt.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft, ob und in welcher Anzahl weitere gesch\u00e4ftsf\u00fchrende, nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>(5) Der Vorstand ist f\u00fcr alle Vereinsangelegenheiten zust\u00e4ndig, die nicht durch Satzung eindeutig der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit, hier\u00fcber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschl\u00fcsse des Vorstandes gebunden.<\/p>\n<p>(6) Der\/die Vorsitzende, sein Stellvertreter\/seine Stellvertreterin und die weiteren Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Die Wiederwahl ist mehrfach zul\u00e4ssig. Jedes Vorstandsmitglied kann von der Mitgliederversammlung jederzeit ohne Angabe von Gr\u00fcnden mit einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden stimmberechtigten<br \/>\nMitglieder abberufen werden. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend seiner Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der verbleibende Vorstand ein Ersatzmitglied f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen, das in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung einer Best\u00e4tigung bedarf.<\/p>\n<p>(7) Die Mitglieder des Vorstandes k\u00f6nnen ihr Amt zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres niederlegen, wenn sie dies mindestens sechs Monate vor Ende des Gesch\u00e4ftsjahres dem Vorsitzenden schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige des Ausscheidens aus dem Amt des Vorsitzenden erfolgt an den stellvertretenden Vorsitzenden\/die stellvertretende Vorsitzende. Aus wichtigem Grund kann das Amt sofort niedergelegt werden.<\/p>\n<p>(8) Der Vorstand l\u00e4dt schriftlich (dies kann auch per Email erfolgen) zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.<\/p>\n<p>(9) Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit durch das zust\u00e4ndige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende \u00c4nderungen eigenst\u00e4ndig durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Aufgaben des Vorstands<br \/>\n<\/strong><br \/>\n(1) F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins.<\/p>\n<p>(2) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung.<\/p>\n<p>(3) Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>(4) Aufstellung eines Haushaltsplanes f\u00fcr ein jedes Gesch\u00e4ftsjahr sp\u00e4testens bis Ende des dritten Monats des Gesch\u00e4ftsjahres.<\/p>\n<p>(5) Buchf\u00fchrung \u00fcber Einnahmen und Ausgaben des Vereins.<\/p>\n<p>(6) Erstellung eines Jahresberichts bis sp\u00e4testens drei Monate nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres.<\/p>\n<p>(7) Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme, Streichung und den Ausschluss von Mitgliedern gem\u00e4\u00df \u00a7 4.<\/p>\n<p>(8) Entscheidungen \u00fcber konkrete Ma\u00dfnahmen zur Zweckerreichung im Sinne des \u00a7 2.<\/p>\n<p>(9) Der\/die Vorsitzende l\u00e4dt nach Bedarf zu den Sitzungen des Vorstandes ein.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Die Mitgliederversammlung<br \/>\n<\/strong><br \/>\n(1) Die Rechte der Mitglieder werden in der Mitgliederversammlung durch jeweils einen vom jeweiligen Mitglied zu benennenden Vertreter wahrgenommen.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich und bei besonderem Anlass au\u00dferordentlich an einem vom Vorsitzenden bestimmten Ort statt.<\/p>\n<p>(3) Alle Mitglieder sind gleicherma\u00dfen stimmberechtigt.<\/p>\n<p>(4) Die Mitgliederversammlung wird von dem\/der Vorsitzenden, bei Verhinderung von dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.<\/p>\n<p>(5) Die Mitgliederversammlung ist au\u00dferdem einzuberufen, wenn 10 % der Mitglieder die Einberufung unter Angabe des Zwecks und Gr\u00fcnde vom Vorstand schriftlich verlangt.<\/p>\n<p>(6) Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde. Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen Beschl\u00fcsse. Satzungs\u00e4nderungen, eine \u00c4nderung des Vereinszwecks, sowie eine Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer 2\/3\u2010Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmberechtigte Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt, wie nicht erschienene. Die Mitgliederversammlung kann Beschl\u00fcsse auch in Form einer Online\u2010Versammlung fassen. Die Abstimmungsinhalte werden vom Vorstand per E\u2010Mail mit einer R\u00fcckmeldefrist von zwei Wochen an alle Mitglieder verschickt. Eine Nicht\u2010R\u00fcckmeldung bis zur angegeben Frist entspricht einer Enthaltung. Die Online\u2010Versammlung fasst Beschl\u00fcsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>(7) Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Das Protokoll wird von dem Versammlungsleiter\/der Versammlungsleiterin und dem von de Versammlungsleiter\/der Versammlungsleiterin zu bestimmenden Protokollf\u00fchrer\/in unterzeichnet. Das Protokoll soll Feststellungen \u00fcber Ort und Zeit der Versammlung, der Person des Versammlungsleiters\/der Versammlungsleiterin und des Protokollf\u00fchrers\/der Protokollf\u00fchrerin, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung enthalten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung<br \/>\n<\/strong><br \/>\n(1) Vorschl\u00e4ge und Anregungen f\u00fcr die Arbeit des FFBT Wirtschaftsingenieurwesen.<\/p>\n<p>(2) Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands.<\/p>\n<p>(3) Beschlussfassung \u00fcber den Vereinshaushalt.<\/p>\n<p>(4) Wahl des Vorsitzenden\/der Vorsitzenden und des Vorstands.<\/p>\n<p>(5) Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>(6) Beschlussfassung \u00fcber die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrags sowie \u00fcber die Berufung gegen einen Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstandes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\n<\/strong><br \/>\n(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur durch eine ordentliche Mitgliederversammlung mit einer 2\/3\u2010Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung von Hochschulbildung einsetzt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Inkrafttreten<br \/>\n<\/strong><br \/>\nDiese Satzung tritt am 21. Juni 2013 in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Satzung wurde am 06.11.2013 ins Vereinsregister beim Amtsgericht Pforzheim eingetragen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pgc-2564-0-1\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-2564-0-1-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-button panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"1\" ><div style=\"text-align: left;\" data-title-color=\"#443f3f\" data-headings-color=\"#443f3f\" class=\"panel-widget-style panel-widget-style-for-2564-0-1-0\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-button so-widget-sow-button-flat-299d66741521-2564\"\n\t\t\t\n\t\t><div class=\"ow-button-base ow-button-align-center\"\n>\n\t\t\t<a\n\t\t\t\t\thref=\"https:\/\/wirtschaftsingenieurwesen.de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/Vereinssatzung-FFBT-Wirtschaftsingenieurwesen-e.V.-Juni-2013.pdf\"\n\t\t\t\t\tclass=\"sowb-button ow-icon-placement-left ow-button-hover\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" \t>\n\t\t<span>\n\t\t\t<span class=\"sow-icon-materialicons sowm-regular\" data-sow-icon=\"&#xf090\"\n\t\tstyle=\"color: #939393\" \n\t\taria-hidden=\"true\"><\/span>\n\t\t\tSatzung\t\t<\/span>\n\t\t\t<\/a>\n\t<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz (1) Der Fakult\u00e4ten\u2010 und Fachbereichstag Wirtschaftsingenieurwesen (im Folgenden als FFBT Wirtschaftsingenieurwesen bezeichnet) ist der freiwillige Zusammenschluss von Hochschulen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2564","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wirtschaftsingenieurwesen.de\/ffbtwi\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2564","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wirtschaftsingenieurwesen.de\/ffbtwi\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/wirtschaftsingenieurwesen.de\/ffbtwi\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wirtschaftsingenieurwesen.de\/ffbtwi\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wirtschaftsingenieurwesen.de\/ffbtwi\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2564"}],"version-history":[{"count":14,"href":"https:\/\/wirtschaftsingenieurwesen.de\/ffbtwi\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2564\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3595,"href":"https:\/\/wirtschaftsingenieurwesen.de\/ffbtwi\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2564\/revisions\/3595"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wirtschaftsingenieurwesen.de\/ffbtwi\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2564"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}