Prof. Dr. Peter Meyer

Lehrgebiete: Wirtschaftsprivatrecht, Technikrecht, Vertriebsrecht, Unternehmensrecht, Sanierungs- und Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Logistik- und Transportrecht.

Der Dekan oder die Dekanin wird vom Fakultätsrat aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen der Fakultät gewählt. Nach der Grundordnung der THWS beträgt die Amtszeit des Dekans oder der Dekanin vier Jahre; eine Wiederwahl ist zulässig. Die Aufgaben des Dekans ergeben sich nun aus Art. 38 BayHIG, die des Prodekans aus Art. 39 BayHIG und die des Studiendekans aus Art. 40 BayHIG. Insbesondere obliegt dem Dekan oder der Dekanin der Vorsitz im Fakultätsrat. Der Dekan oder die Dekanin vertritt die Fakultät, soweit sie teilrechtsfähig ist, vollzieht die Beschlüsse des Fakultätsrats und führt die laufenden Geschäfte der Fakultät.

Kontakt:
Prof. Dr. Peter Meyer
Dekanat (FWI)
Ignaz-Schön-Straße 11
97421 Schweinfurt

✆ +49 9721 940 - 8412
🡵  www.thws.de
peter.meyer@fhws.de
ln  LinkedIn

   

Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt

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